Grundstücksverkäufer kann für Falschangaben seines Maklers haften

Zurechnung des Verhaltens des Maklers über § 278 BGB

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.07.2015, Az.:  V ZR 245/14 –

Link zum Beschluss:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72406&pos=0&anz=1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert