BGH Urteil vom 10.04.2019, Aktenzeichen: IV 59/18
„Kein Rechtsschutz bei Klage wegen Rückabwicklung von Fondspolice“
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%2059/18&nr=95839
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