OLG Köln Urteil vom 26.03.2019, Aktenzeichen: 4 U 102/18
„Widerruf bei falschem Effektivzins im Darlehensvertrag“
https://openjur.de/u/2170687.html
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert
Kommentar *
Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.
Δ