Zahlungsaufforderungen vom Insolvenzverwalter der Geno eG

Derzeit erhalten Mitglieder eine Aufforderung des Insolvenzverwalters, ihre noch nicht eingezahlten Genossenschaftsanteile zeitnah einzuzahlen. Hintergrund ist, dass viele Genossen bei ihrem Beitritt eine Ratenzahlung vereinbart haben und daher ihre Anteile in monatlichen Raten noch nicht vollständig eingezahlt haben. Solch einer Zahlungsaufforderung sollten betroffene Mitglieder jedoch nicht ungeprüft nachkommen: Es gibt zahlreiche Gründe, warum im konkreten Fall keine Zahlungspflicht bestehen könnte. Insoweit bieten wir Ihnen gerne eine entsprechende Vermittlung zur kostenlosen Erstprüfung an.

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